Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Geltung

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einem individuellen Vertrag (nachfolgend „Vertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von Vertriebs-Dienstleistungen] (nachfolgend „Dienstleistungen“) durch die dein-dealer.ch GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

b) Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.

c) Diese AGB gelten durch die Annahme der Offerte oder durch die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Auftraggeber als akzeptiert.

d) Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss

a) Die Offerte der Auftragnehmerin erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

b) Die Offerte ist während der von der Auftragnehmerin genannten Frist verbindlich. Benennt der Auftragnehmerin keine Frist, ist die Auftragnehmerin vom Datum der Offerte an während einem Monat an die Offerte gebunden.

c) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin kommt durch schriftliche Bestätigung der Offerte, Abrede oder formlos durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande.

3. Erbringung der Dienstleistungen

a) Die Auftragnehmerin erbringt die Dienstleistungen in dem durch den Auftraggeber vorgegebenen Verkaufsgebiet.

b) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantien für das zu erreichende Ziel. Sie gewährleistet einzig das Erbringen der versprochenen Dienstleistungen gemäss dem branchenüblichen Sorgfaltsmassstab.

c) Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.

d) Die Auftragnehmerin setzt sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen ein. Der Auftragnehmerin obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.

e) Die Auftragnehmerin ist dafür besorgt, die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV etc.) für sich und ihre Mitarbeiter abzurechnen. Der Auftraggeber schuldet der Auftragnehmerin und ihren Mitarbeitern keine Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit, Unfall Invalidität oder Tod.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber bietet der Auftragnehmerin jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.

b) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.

c) Sofern die Auftragnehmerin ihre Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.

5. Vergütung

a) Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber monatlich Rechnung.

b) Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5%.

c) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen dann zurückzubehalten oder zu reduzieren, wenn dies aufgrund einer Beanstandung oder Reklamation erfolgen soll, die von der Auftragnehmerin nicht ausdrücklich gut geheissen wurde.

d) Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Zahlungsverzug oder begründetem Verdacht auf Insolvenz, Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen und diese erst dann wieder aufzunehmen, wenn die Zahlungen vollständig geleistet wurden. Die Auftragnehmerin kann auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.

6. Geheimhaltung und Datenschutz

a) Die Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

b) Die Vertragspartner werden Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen.

c) Die Parteien verpflichten sich zu einem angemessenen, dem Schutzniveau der schweizerischen Gesetzgebung entsprechenden Datenschutz. Sie verpflichten sich insbesondere, die wirtschaftlich, technisch und organisatorisch zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit die von der Vertragsabwicklung betroffenen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind.

7. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte

a) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (aber nicht Know-how), einschliesslich des Rechtes zur Anmeldung von Schutzrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutzrechten an Dritte gehen ohne weitere Kosten auf den Auftraggeber über.

b) Werbung und Publikationen über die dem Auftraggeber gegenüber erbrachten Dienstleistungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

c) Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer allfällige durch die Änderungen entstehende Mehrkosten.

9. Haftung

a) Die Auftragnehmerin haftet für vom Auftraggeber nachgewiesene direkte Schäden, welche dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstanden sind, wenn diese Schäden grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind. Die Auftragnehmerin haftet bis zur Höhe einer Jahresvergütung des Auftraggebers, maximal aber bis CHF 50'000.00. Von dieser Begrenzung ausgenommen ist die Haftung für Personen- und Sachschäden.

b) Weitergehende Schadenersatzansprüche sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insb. nicht für indirekte und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund solche Schäden geltend gemacht werden.

c) Weiter besteht keine Haftung, wenn Schäden auf nicht beeinflussbare Ursachen (insbesondere höhere Gewalt, etc.) oder auf andere, durch den Auftraggeber zu vertretende Gründe zurückzuführen sind.

11. Änderungen

a) Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Dienstleistungen und die Preise ihrer Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht die Auftragnehmerin die Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen oder ändert die Auftragnehmerin eine vom Auftraggeber bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.

b) Die Auftragnehmerin behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.

12. Schlussbestimmungen

a) Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

b) Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.

13. Anwendbares Recht

Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber untersteht materiellem Schweizer Recht.

14. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der jeweilige statutarische Sitz der dein-dealer.ch GmbH. Die dein-dealer.ch GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu belangen.